NIS2 – Cybersicherheit wird zur Pflicht
Mit der europäischen NIS2-Richtlinie und ihrer Umsetzung in deutsches Recht gelten verbindliche Anforderungen an die Cybersicherheit für deutlich mehr Unternehmen als bisher. Betroffen sind nicht mehr nur klassische KRITIS-Betreiber, sondern zahlreiche mittelgroße Unternehmen aus Branchen wie Energie, Gesundheit, Transport, Produktion, Abfallwirtschaft, digitale Dienste und Lebensmittel.
Als grobe Orientierung gilt: Unternehmen in den genannten Sektoren mit mindestens 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro sollten prüfen, ob sie als „wichtige“ oder „besonders wichtige“ Einrichtung gelten. Die Verantwortung liegt ausdrücklich bei der Geschäftsleitung.
Wir unterstützen Sie dabei, die Betroffenheit zu klären, den aktuellen Stand Ihrer IT-Sicherheit zu bewerten und die technischen Maßnahmen pragmatisch und priorisiert umzusetzen.
Ihre Rechner in 60 Sekunden prüfen – kostenlos
Unser kostenloser PC-Sicherheitscheck prüft einzelne Rechner technisch und ohne Installation. Zu jedem Ergebnis verweist er auf die passenden Mindestmaßnahmen nach NIS2 Art. 21 sowie auf ISO 27001 und BSI IT-Grundschutz. Er ist keine Prüfung nach NIS2 oder ISO 27001, zeigt Ihnen aber, wo Ihre Rechner technisch stehen.
PC-Sicherheitscheck anfordern
Die wichtigsten technischen Anforderungen
NIS2 verlangt ein Risikomanagement, das organisatorische und technische Maßnahmen umfasst. Aus unserer Erfahrung sind die folgenden Punkte für die meisten Unternehmen besonders relevant:
- Risikoanalyse und Sicherheitskonzept
- Netzsegmentierung und Firewalls
- Schwachstellenmanagement
- Datensicherung und Notfallpläne
- Mehr-Faktor-Authentifizierung
- Sichere Lieferkette und Dienstleister
- Meldewege für Sicherheitsvorfälle
- Schulung von Leitung und Mitarbeitenden
Meldepflichten im Ernstfall
Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen in mehreren Stufen gemeldet werden: eine Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, eine ausführlichere Meldung innerhalb von 72 Stunden und ein Abschlussbericht innerhalb eines Monats. Das gelingt nur, wenn Zuständigkeiten, Kontaktdaten und Abläufe vorab festgelegt und geübt wurden.
Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir einen Notfallplan, der festlegt, wer im Ernstfall was zu tun hat – und wie Sie uns im Ernstfall erreichen.
Unser Vorgehen in drei Schritten
- 1
Bestandsaufnahme
Betroffenheit klären, vorhandene Maßnahmen erfassen und Lücken identifizieren – für die Arbeitsplätze in einer Minute mit unserem kostenlosen Sicherheitscheck.
- 2
Maßnahmenplan
Prioritäten nach Risiko und Aufwand festlegen, Budget und Zeitplan abstimmen.
- 3
Umsetzung
Technische Maßnahmen einführen, dokumentieren und dauerhaft betreiben.
Häufige Fragen
Maßgeblich sind der Sektor, in dem Sie tätig sind, und die Größe Ihres Unternehmens. Als Orientierung gelten mindestens 50 Beschäftigte oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz. Für einige Einrichtungen gelten Sonderregeln. Wir helfen Ihnen bei der Einordnung.
Betroffene Unternehmen sind verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde zu registrieren. Informieren Sie sich rechtzeitig über die geltenden Fristen und Verfahren.
Die Regelungen sehen empfindliche Bußgelder vor. Zudem haftet die Geschäftsleitung für die Umsetzung der Maßnahmen.
Eine Zertifizierung ist nicht generell vorgeschrieben. Eine Ausrichtung an anerkannten Standards wie ISO/IEC 27001 oder dem IT-Grundschutz erleichtert jedoch den Nachweis angemessener Maßnahmen.
Technische Nachweise für Ihre NIS2-Dokumentation
Als Kunde exportieren Sie aus unserem Kundenportal jederzeit Ihr Nachweispaket: den technischen Umsetzungsstand, zugeordnet zu NIS2 Art. 21, ISO 27001 und BSI IT-Grundschutz, dazu unsere Stellungnahmen und Ihre IT-Dokumentation. So hat Ihre Geschäftsleitung jederzeit im Blick, was umgesetzt ist.
So funktioniert das Nachweispaket

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