IT für Finanzdienstleister
Finanzdienstleister verarbeiten Daten, die besonders schützenswert sind: Verträge, Einkommen, Vermögen und persönliche Lebensumstände. Die Geräte müssen einheitlich verwaltet sein, und bei Fragen oder Störungen braucht es schnelle Hilfe von jemandem, der die Umgebung kennt.
BABFE verwaltet die Geräte, leistet IT-Support und übernimmt die laufende Betreuung – auch für Unternehmensgruppen mit mehreren Gesellschaften.
Referenz: Gruppe aus drei Finanzunternehmen
Hinweis: Unsere Referenzen sind anonymisiert und pseudonymisiert. Wir nennen keine Kundennamen und keine Details, die Rückschlüsse auf die IT-Infrastruktur unserer Kunden zulassen.
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Ausgangslage
Eine Unternehmensgruppe aus drei Finanzunternehmen suchte einen Dienstleister für Geräte, Support und Betreuung aller drei Gesellschaften.
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Umsetzung
Wir haben die Geräte der Gruppe in unsere zentrale Verwaltung übernommen und den IT-Support für alle drei Unternehmen aufgesetzt.
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Betreuung heute
Wir verwalten die Geräte, leisten den IT-Support und betreuen die Gruppe laufend.
Geräteverwaltung
Wir verwalten die Geräte zentral – auch über mehrere Gesellschaften einer Gruppe hinweg. Neue Arbeitsplätze werden einheitlich eingerichtet, Updates und Software zentral verteilt, Zugriffe nach Rollen vergeben.
- Zentrale Verwaltung der Geräte
- Einheitliche Einrichtung über mehrere Gesellschaften
- Zugriffsrechte nach Rollen
Support & Betreuung
Sie bekommen einen eigenen Ansprechpartner, der Ihre Infrastruktur kennt, und eine eigene Service-Rufnummer. Standard ist eine erste Reaktion innerhalb von 2 Stunden während der Geschäftszeiten (Mo–Fr 8–18 Uhr); längere Servicezeiten bis 24/7 sind je nach Servicevertrag möglich.
- Fester Ansprechpartner
- Eigene Service-Rufnummer
- Support per Telefon, Fernwartung oder vor Ort
Anforderungen im Blick
Regulatorische Anforderungen an die IT – etwa aus der Datenschutz-Grundverordnung, durch die Aufsicht oder den Digital Operational Resilience Act (DORA) – fallen je nach Tätigkeit und Größe unterschiedlich aus. Welche Vorgaben für Ihr Unternehmen gelten, klären Sie mit Ihrer Aufsicht oder Rechtsberatung.
Wir ersetzen weder Rechtsberatung noch Prüfung, helfen aber bei der technischen Seite: Bestandsaufnahme der IT und Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen, abrufbar im Kundenportal. Wenn wir Zugriff auf personenbezogene Daten haben können, schließen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
- Bestandsaufnahme der IT-Systeme
- Dokumentation im Kundenportal
- AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO

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